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   OVG Niedersachsen, 02.03.2007 - 5 ME 252/06   

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OVG Niedersachsen, 02.03.2007 - 5 ME 252/06 (https://dejure.org/2007,6556)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.03.2007 - 5 ME 252/06 (https://dejure.org/2007,6556)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. März 2007 - 5 ME 252/06 (https://dejure.org/2007,6556)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bindung an die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils im Verfahren der Entlassung eines Soldaten auf Zeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 55 Abs. 4 S. 2 SG; § 55 Abs. 5 SG; § 34 Abs. 2 S. 1 WDO; § 84 Abs. 1 S. 2 WDO; § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO; § 88 VwGO
    Umdeutung eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines außergerichtlichen Rechtsbehelfs in einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage; Bestehen eines Beurteilungsspielraums bei der Frage der Eignung eines Offiziersanwärters ...

  • Judicialis

    SG § 55 Abs. 4 S. 2; ; SG § 55 Abs. 5; ; WDO § 34; ; WDO § 84 Abs. 1; ; WDO § 145 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung an die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils im Verfahren der Entlassung eines Soldaten auf Zeit - Bindung, Bindungswirkung, Eignung, Feststellungen, tatsächliche, Offizieranwärter, Strafurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umdeutung eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines außergerichtlichen Rechtsbehelfs in einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage; Bestehen eines Beurteilungsspielraums bei der Frage der Eignung eines Offiziersanwärters ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 396
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.06.1986 - 1 WB 128.85

    Nichteignung eines Offiziersanwärters - Verurteilung eines Offiziersbewerbers -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.03.2007 - 5 ME 252/06
    Zutreffend ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass der für eine solche Entlassung zuständigen Stelle ein Beurteilungsspielraum bei der Prüfung der Frage zusteht, ob die Eignung zum Offizier fehlt (BVerwG, Beschl. v. 26.6. 1986 - BVerwG 1 WB 128.85 -, BVerwGE 83, 200, zitiert nach Juris, RdNr. 19 des Langtextes).

    Nach der nicht weiter begründeten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 26.6.1986 - BVerwG 1 WB 128.85 -, a. a. O.; vgl. auch Beschl. v. 10.11.1992 - BVerwG 1 WB 61.92 - Juris, Rdnr. 10 des Langtextes, und Beschl. v. 14.6.2006 - BVerwG 1 WB 8.06 -, NZWehrr 2006, 246, zitiert nach Juris, Rdnr. 8 des Langtextes) ist es dem Antragsteller aufgrund der Rechtskraft des Strafurteils versagt, sich darauf zu berufen, dass er am 2. Mai 2004 eine Körperverletzung nicht, oder zumindest nicht mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich (Gefährliche Körperverletzung gemäß §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB) begangen habe.

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschl. v. 26.6. 1986 - BVerwG 1 WB 128.85 -, BVerwGE 83, 200, zitiert nach Juris, RdNr. 19 des Langtextes) ist zudem anerkannt, dass dann, wenn der Soldat eine Straftat begangen hat, die zugleich als schuldhafte Dienstpflichtverletzung anzusehen ist, nicht allein eine Entlassung nach § 55 Abs. 5 SG in Betracht kommt.

  • BVerwG, 10.11.1992 - 1 WB 61.92

    Rechtmäßigkeit einer Zurückführung wegen mangelnder Eignung zum Offizier mit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.03.2007 - 5 ME 252/06
    Nach der nicht weiter begründeten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 26.6.1986 - BVerwG 1 WB 128.85 -, a. a. O.; vgl. auch Beschl. v. 10.11.1992 - BVerwG 1 WB 61.92 - Juris, Rdnr. 10 des Langtextes, und Beschl. v. 14.6.2006 - BVerwG 1 WB 8.06 -, NZWehrr 2006, 246, zitiert nach Juris, Rdnr. 8 des Langtextes) ist es dem Antragsteller aufgrund der Rechtskraft des Strafurteils versagt, sich darauf zu berufen, dass er am 2. Mai 2004 eine Körperverletzung nicht, oder zumindest nicht mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich (Gefährliche Körperverletzung gemäß §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB) begangen habe.

    Zutreffend verweist vielmehr die Vorinstanz darauf, dass sich die personalführende Stelle regelmäßig im Rahmen ihres Beurteilungsspielraumes hält, wenn sie die Eignung eines wegen einer nicht unerheblichen Straftat rechtskräftig verurteilten Offizieranwärters für die Offizierlaufbahn verneint (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.11.1992 - BVerwG 1 WB 61.92 -, Juris, Rdnr. 9 und 10 des Langtextes).

  • OVG Niedersachsen, 02.08.1999 - 5 M 1921/99

    Zustellungserfordernis bei Entlassung von Zeitsoldat;; Bundeswehr: Entlassung,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.03.2007 - 5 ME 252/06
    Diese Bindungswirkung erstreckt sich auch auf den der disziplinarrechtlichen Würdigung zugrunde liegenden Sachverhalt, soweit er den Gegenstand der Entscheidung bestimmt, sodass die in der Tat liegende schuldhafte Dienstpflichtverletzung für die in Statussachen zuständigen Gerichte insgesamt bindend festgestellt ist (so bereits: Nds. OVG, Beschl. v. 2.8. 1999 - 5 M 1921/99 -, Juris, Rdnr. 15 des Langtextes; zum aktuellen Recht: Dau, WDO, 4. Aufl. 2002, RdNr. 7 zu § 145 WDO).
  • BVerwG, 14.06.2006 - 1 WB 8.06

    Zulassung; Laufbahn; Feldwebel; Eignung; Strafgericht.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.03.2007 - 5 ME 252/06
    Nach der nicht weiter begründeten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 26.6.1986 - BVerwG 1 WB 128.85 -, a. a. O.; vgl. auch Beschl. v. 10.11.1992 - BVerwG 1 WB 61.92 - Juris, Rdnr. 10 des Langtextes, und Beschl. v. 14.6.2006 - BVerwG 1 WB 8.06 -, NZWehrr 2006, 246, zitiert nach Juris, Rdnr. 8 des Langtextes) ist es dem Antragsteller aufgrund der Rechtskraft des Strafurteils versagt, sich darauf zu berufen, dass er am 2. Mai 2004 eine Körperverletzung nicht, oder zumindest nicht mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich (Gefährliche Körperverletzung gemäß §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB) begangen habe.
  • BVerwG, 05.08.1986 - 1 D 176.85

    Beamtenrecht - Disziplinarverfahren - Bindungswirkung gerichtlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.03.2007 - 5 ME 252/06
    Da das Soldatengesetz - anders als für die vergleichbare Fallgestaltung der Entlassung eines Beamten auf Probe das Niedersächsische Beamtengesetz (vgl. § 41 Abs. 4 Satz 1 NBG i. V. m. § 24 Abs. 1 NDiszG) - hinsichtlich der hier gegebenen Konstellation des § 55 Abs. 4 Satz 2 SG weder die von dem Bundesverwaltungsgericht angenommene Bindung an ein Strafurteil noch die Lösung von dieser Bindung ausdrücklich regelt, könnte fraglich sein, ob eine solche Lösung überhaupt denkbar ist, nur analog den §§ 34 Abs. 2 Satz 1 und 84 Abs. 1 Satz 2 der Wehrdisziplinarordnung - WDO - erfolgen kann, oder sogar schon dann vorgenommen werden muss, wenn in entsprechender Anwendung des in den Fällen der §§ 84 Abs. 2 und 143 Abs. 1 Sätze 2 und 3 WDO anzulegenden Maßstabs (vgl. insoweit auch: BVerwG, Urt. v. 5.8. 1986 - 1 D 176.85 - BVerwGE 83, 221 [222 f.]) die Zugrundelegung der getroffenen tatsächlichen Feststellungen ohne deren nochmalige Prüfung nicht zulässig wäre.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.03.1989 - 9 A 57/88
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.03.2007 - 5 ME 252/06
    Damit ist nur noch ein Fall des § 80 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 VwGO gegeben und der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage, deren Suspensiveffekt auf den Zeitpunkt des Erlasses des Ausgangsbescheides zurückwirkt (Funke-Kaiser, in: Bader/Funke-Kaiser/ Kuntze/v. Albedyll, VwGO, 3. Aufl. 2005, Rdnr. 18 zu § 80; Jörg Schmidt in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, Rdnr. 15 zu § 80; Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: April 2006, Rdnr. 100 zu § 80; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 22.3. 1973 - BVerwG IV B 158.72 - DÖV 1973, 785 [787]), wenn ihn das Gericht ohne Einschränkung wiederherstellt (Nds. OVG, Urt. v. 14.3. 1989 - 9 A 57/88 - NVwZ 1990, 270 [271]), der allein statthafte Rechtsbehelf (vgl. Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: April 2006, Rdnr. 101 zu § 80; a. A. wohl Jörg Schmidt, a. a. O., Rdnr. 65 zu § 80).
  • BVerwG, 22.03.1973 - IV B 158.72

    Erleichterung des überörtlichen Durchgangsverkehrs durch eine Straße -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.03.2007 - 5 ME 252/06
    Damit ist nur noch ein Fall des § 80 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 VwGO gegeben und der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage, deren Suspensiveffekt auf den Zeitpunkt des Erlasses des Ausgangsbescheides zurückwirkt (Funke-Kaiser, in: Bader/Funke-Kaiser/ Kuntze/v. Albedyll, VwGO, 3. Aufl. 2005, Rdnr. 18 zu § 80; Jörg Schmidt in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, Rdnr. 15 zu § 80; Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: April 2006, Rdnr. 100 zu § 80; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 22.3. 1973 - BVerwG IV B 158.72 - DÖV 1973, 785 [787]), wenn ihn das Gericht ohne Einschränkung wiederherstellt (Nds. OVG, Urt. v. 14.3. 1989 - 9 A 57/88 - NVwZ 1990, 270 [271]), der allein statthafte Rechtsbehelf (vgl. Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: April 2006, Rdnr. 101 zu § 80; a. A. wohl Jörg Schmidt, a. a. O., Rdnr. 65 zu § 80).
  • VG Lüneburg, 07.09.2006 - 1 B 39/06

    Aufschiebende Wirkung; Beschwerde; Beurteilungsspielraum; Bundeswehr;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.03.2007 - 5 ME 252/06
    Unter Aufhebung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 07.09.2006 - 1 B 39/06 - wird die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 27.07.2006 gegen die Entlassungsverfügung vom 19.07.2006 in Gestalt der Beschwerdentscheidung vom 04.10.2006 angeordnet.
  • VG München, 03.03.2014 - M 21 K 12.1532

    Berichtigung einer offensichtlichen Unrichtigkeit eines Verwaltungsakts

    Dagegen können die fachlichen Erwägungen, die zu der Beurteilung der Beurteilung als ungeeignet geführt haben, als solche nicht Gegenstand gerichtlicher Überprüfung sein (BVerwG v. 08.02.1961, Az. VI C 55.59 = NJW 1961, 1942; BVerwG v. 26.06.1986, Az. 1 WB 128/85; BVerwG v. 19.12.2001, Az. 1 WB 44.01; BayVGH v. 27.09.2010, Az. 6 ZB 09.232; BayVGH v. 26.08.2013, Az. 6 CS 13.1459; BayVGH v. 25.01.2013, Az. 6 ZB 12.376; OVG Lüneburg v. 02.03.2007, Az. 5 ME 252/06; OVG Sachsen-Anhalt v. 25.05.2007, Az. 1 L 71/07; VG München v. 12.01.2012, Az. M 21 K 10.3252; VG München v. 06.06.2012, Az. M 21 K 10.4804; VG Würzburg v. 09.12.2008, Az. W 1 K 08.1656; VG Würzburg v. 25.03.2013, Az. W 1 K 12.693; Walz / Eichen / Sohm, Soldatengesetz, 2. Aufl.2010, § 55, Rn. 37).

    Damit nimmt der entscheidungserhebliche Sachverhalt, soweit er in einer Disziplinarmaßnahme dargestellt ist, als Bestandteil des Entscheidungsausspruchs an der Bindungswirkung teil (BayVGH v. 26.11.2010, Az. 6 C 10.1980; OVG Lüneburg v. 02.03.2007, Az. 5 ME 252/06; Lucks, NZWehrR 2006, 145 ff.; VG Oldenburg v. 10.05.2000 a.a.O., a.A.: OVG Sachsen-Anhalt v. 23.04.2009, Az. 1 L 29/09; VG Regensburg v. 05.03.2003, Az. RO 1 K 02.1393; offen lassend: BVerwG v. 14.11.1973, Az. 1 WB 159.71).

  • VG München, 23.10.2019 - M 21b K 18.6134

    Fristlose Entlassung eines Soldaten auf Zeit bei Verurteilung wegen vorsätzlicher

    In den Fällen des § 55 Abs. 5 SG besteht auf Grundlage einer Rechtsanalogie zu den §§ 34 Abs. 1, 84 Abs. 1 Satz 1 Wehrdisziplinarordnung (WDO) eine grundsätzliche Bindung an die tatsächlichen Feststellungen rechtskräftiger Strafurteile (vgl. NdsOVG, B.v. 2.3.2007 - 5 ME 252/06 - juris Rn. 22).

    Lediglich im Einzelfall besteht entsprechend § 34 Abs. 2 Satz 1, 84 Abs. 1 Satz 2 WDO die Möglichkeit der Lösung und nochmaligen Prüfung dieser Feststellungen durch die Verwaltungsgerichte (vgl. NdsOVG, B.v. 2.3.2007 - 5 ME 252/06 - juris Rn. 24).

    Wie die Wehrdienstgerichte sind die Verwaltungsgerichte keine Überprüfungsinstanz für rechtskräftige Strafurteile (vgl. im Einzelnen NdsOVG, B.v. 2.3.2007 - 5 ME 252/06 - juris Rn. 24).

    Dabei ist er - auch wenn dies allein aus Sicht des Gerichts nicht ausreichend gewesen wäre (vgl. auch hierzu NdsOVG, B.v. 2.3.2007 - 5 ME 252/06 - juris Rn. 25) - bereits nicht der sachlichen Richtigkeit der strafgerichtlichen Feststellungen substantiiert entgegengetreten.

  • VG Koblenz, 03.11.2016 - 2 L 1159/16

    Kein Anspruch auf Ausbildung zum Bundespolizeibeamten bei Verbreitung

    Das Gericht hat zu prüfen, ob der Dienstherr von einem zutreffendem Sachverhalt ausging, den gesetzlichen Rahmen einhielt, allgemein gültige Wertmaßstäbe zu Grunde legte und keine sachfremden oder willkürlichen Überlegungen anstellte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 1986 - 1 WB 128/85 -, juris, Rn. 19; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 2. März 2007 - 5 ME 252/06 -, juris, Rn. 18).
  • OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 8 LA 88/08

    Zulässigkeit der Annahme der Richtigkeit tatsächlicher Feststellungen in einem

    Außerdem dürfte die Sachaufklärung durch den zwischenzeitlichen Zeitablauf regelmäßig erschwert sein (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 2.3.2007 - 5 ME 252/06 -, NVwZ-RR 2007, 396 ff.).
  • VG Stuttgart, 01.10.2009 - 4 K 597/09

    Unwürdigkeit zur Ausübung des Berufs als Psychotherapeut wegen sexueller

    Nach der Rechtsprechung sei das erkennende Gericht an die Tatsache der rechtskräftigen Verurteilung gebunden und nicht verpflichtet, den Sachverhalt erneut aufzugreifen und zu bewerten (BVerwG, B. v. 16.10.1986, NJW 1987, 1501; OVG Lüneburg, B. v. 02.03.2007, NVwZ-RR 2007, 396); dies gelte auch für die Verwaltungsbehörde.
  • OVG Niedersachsen, 20.07.2007 - 5 PA 290/05

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit aus der Bundeswehr wegen mehrfachen Konsums

    Da gemäß § 145 Abs. 2 WDO die aufgrund der Wehrdisziplinarordnung ergehenden Entscheidungen der Disziplinarvorgesetzten für die vor einem Gericht geltend gemachten Rechte aus dem Dienstverhältnis bindend sind, ist damit die in dieser Tat liegende schuldhafte Dienstpflichtverletzung für die in Statussachen zuständigen Gerichte insgesamt bindend festgestellt (vgl. Nds. OVG Beschl. v. 2.3. 2007 - 5 ME 252/06 -, NVwZ-RR 2007, 396 [397]).
  • VG Osnabrück, 23.03.2007 - 3 B 39/06

    Beamtenverhältnis; Beamter; Beförderung; Einstellung; Ernennung; Frist;

    Dies gilt vor allem deshalb, weil der Dienstherr und die Gerichte bei der Beurteilung der Unwürdigkeit i.S.d. § 19 Abs. 1 Nr. 2 NBG an die tatsächlichen Feststellungen und die Subsumtion in dem rechtskräftigen Strafurteil gebunden sind (GKÖD K § 12 Rn. 20; dies drängt sich in Analogie zu § 24 NDiszG auf, vgl. OVG Lüneburg, B. v. 22.02.2007 - 5 ME 241/06-, sowie B. v. 02.03.2007 - 5 ME 252/06 -, zu § 34 und 84 Abs. 1 WDO für die Entlassung eines Soldaten ).

    Dies gilt jedoch nicht schematisch, sondern bedarf einer sorgfältigen Prüfung der Umstände des Einzelfalls (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 09.12.2005 - 5 ME 252/06 -, Beschluss der Kammer vom 15.02.2007 - 3 B 41/06 -), insbesondere daraufhin, ob nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Maßnahme die bis dahin in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen den dem Beamten als Folge der Maßnahme tatsächlich zustehenden und ihm einstweilen weitergezahlten Bezügen entstandene Überzahlung erfolgreich zurückgefordert werden könnte.

  • VG Regensburg, 24.05.2022 - RO 1 S 21.2420

    Fristlose Entlassung eines Soldaten auf Zeit, Kameradschaftspflichtverletzung,

    Damit nimmt der entscheidungserhebliche Sachverhalt, soweit er in einer Disziplinarmaßnahme dargestellt ist, als Bestandteil des Entscheidungsausspruchs an der Bindungswirkung teil (VG München, U.v. 3.3.2014 - M 21 K 12.1532 - juris Rn. 30; BayVGH, B.v. 26.11.2010 - 6 C 10.1980, BeckRS 2010, 34072 Rn. 5; BayVGH, B.v. 1.3.2016 - 6 C 15.1364 - juris; VG München, U.v. 24.4.2017 - M 21 K 16.292 - juris Rn. 39; OVG Lüneburg, B.v. 2.3.2007 - 5 ME 252/06, NVwZ-RR 2007, 396, 397; VG Oldenburg, U.v. 10.5.2000 - 6 A 1971/98, BeckRS 2000, 31355433; a.A.: OVG LSA, B.v. 23.4.2009 - 1 L 29/09, BeckRS 2009, 33720; offen lassend: BVerwG, v. 14.11.1973 - 1 WB 159.71 - juris Rn. 109).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2009 - 1 L 29/09

    Zur fristlosen Entlassung aus der Bundeswehr gemäß § 55 Abs. 5 SG

    Eine weitergehende Feststellungswirkung im Hinblick auf tatsächliche Feststellungen hätte der Gesetzgeber in § 145 Abs. 2 WDO daher gesondert und eindeutig zum Ausdruck bringen müssen, wie dies etwa bei §§ 34 und 84 WDO der Fall ist (so schon: OVG Nordrhein-Westfalen, a. a. O.; nicht überzeugend daher OVG Niedersachsen, etwa: Beschluss vom 2. März 2007 - Az.: 5 ME 252/06, NVwZ-RR 2007, 396).
  • VG Schleswig, 24.08.2017 - 12 B 26/17

    Einstweilige Anordnung auf Berücksichtigung eines Beamten im Auswahlverfahren

    Das Gericht hat zu prüfen, ob der Dienstherr von einem zutreffendem Sachverhalt ausging, den gesetzlichen Rahmen einhielt, allgemein gültige Wertmaßstäbe zugrunde legte und keine sachfremden oder willkürlichen Überlegungen anstellte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 1986 - 1 WB 128/85 -, juris, Rn. 19; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 2. März 2007 - 5 ME 252/06 -, juris, Rn. 18).
  • VG Freiburg, 01.08.2023 - 3 K 1600/23

    Entlassung aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit; Beteiligung der

  • VG Düsseldorf, 05.08.2020 - 10 K 6654/17
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2015 - 2 LB 3/15

    Fristlose Entlassung eines Soldaten aus dem Dienstverhältnis auf Zeit; in Zweifel

  • VGH Bayern, 21.04.2020 - 6 ZB 20.342

    Nichtzulassung der Berufung, hier: fristlose Entlassung eines Soldaten wegen

  • BVerwG, 28.09.2010 - 1 WB 11.10

    Vorzeitige Beendigung einer besonderen Auslandsverwendung eines Soldaten aufgrund

  • VG Lüneburg, 12.04.2019 - 8 B 52/19

    Aufschiebende Wirkung; intendiertes Ermessen; Kameradschaft; Nötigung;

  • VG Minden, 03.11.2015 - 10 K 710/13
  • VG München, 10.09.2015 - M 17 K 15.488

    Rechtmäßige Rücknahme der Trennungsgeldgewährung gegenüber einem Beamten der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2009 - 1 A 1187/08

    Fristlose Entlassung aus dem Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit wegen

  • VG Schleswig, 21.02.2018 - 12 B 17/18

    Einstellung in den Polizeivollzugsdienst; gesundheitliche Eignung im Falle einer

  • VG Düsseldorf, 16.01.2020 - 10 K 19633/17
  • VG Würzburg, 12.07.2019 - W 1 S 19.797

    Entlassung aus der Bundeswehr wegen Dienstpflichtverletzungen - Bindung an

  • VG Köln, 14.08.2018 - 23 L 1089/18
  • VG Göttingen, 30.06.2023 - 3 A 144/22

    Betäubungsmittelkonsum; Entlassung; Kokain; Soldat auf Zeit; Trunkenheitsfahrt;

  • VG München, 24.04.2017 - M 21 K 16.292

    Fristlose Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen unentschuldigten Fernbleibens

  • VG Augsburg, 13.07.2015 - Au 2 S 15.435

    Soldatenrecht

  • VG München, 10.08.2017 - M 21 S 17.1958

    Entlassung eines Offizieranwärters aus der Bundeswehr wegen mangelnder Eignung

  • VG Lüneburg, 29.08.2008 - 1 A 47/08

    Entlassung (Bundeswehr); Zeitsoldat; Soldat auf Zeit; Kokain;

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